Zur Suche
Thema Nachhaltigkeit (© getty images)

Regulierung & Recht

Deutschland steht vor enormen Herausforderungen: Die Umstellung unserer Volkswirtschaft auf ein ökologisch nachhaltiges, sozial tragfähiges und gleichzeitig international wettbewerbsfähiges Wirtschaftsmodell ist nicht nur eine Frage des verfügbaren Kapitals. Versicherer müssen auch darauf vertrauen können, dass die Politik die notwendigen investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen schafft und Freiräume für Innovationen lässt. Beiträge und Publikationen informieren auf dieser Seite über die Themen Regulierung, Recht und Steuern.

Unsere politischen Positionen zu Regulierung & Recht

  • Bürokratieentlastung

    Auch in den Versicherungsunternehmen sind die Bürokratiekosten massiv angewachsenen. Bürokratieabbau ist daher aus Sicht des GDV eines der wichtigsten Themen. Statt neue Regelungen zu schaffen, sollten bestehende konsequent hinterfragt und gegebenenfalls abgeschafft werden. Der Verband befürwortet dabei die One-in-two-out-Regel, also dass für eine neue Regelung zwei alte abgeschafft werden. Zudem wäre ein jährliches Bürokratieentlastungsgesetz sinnvoll, so wie es bereits in der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom Juli 2024 vorgesehen war und das von allen wesentlichen politischen Seiten unterstützt wurde. Für die Versicherungswirtschaft hat der GDV bereits Vorschläge unterbreitet: als Antwort auf die Umfrage des Bundesjustizministeriums von Anfang 2023.

    Auch auf europäischer Ebene ist eine deutliche Verringerung der bürokratischen Anforderungen dringend nötig. Die Vorgabe der Kommissionspräsidentin, die Berichtspflichten um ein Viertel zu verringern, geht dabei in die richtige Richtung.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Globale Mindestbesteuerung

    Die USA scheren aus der globalen Mindeststeuer aus. Daher gehört diese generell auf den Prüfstand. Sollte sie beibehalten werden, muss sie grundlegend vereinfacht werden. Bei der Gesetzgebung zur Missbrauchsabwehr sind Doppelregelungen abzubauen. Mit der Einführung der globalen Mindeststeuer sind Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) obsolet geworden, zumindest für die in ihren Anwendungsbereich fallenden Unternehmensgruppen. Mindestens diese Unternehmen sollten daher nicht noch zusätzlich die Regelungen des AStG-Hinzurechnungsbesteuerung erfüllen müssen.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

  • Insolvenzrecht

    Der Verband hat sich an der Konsultation zum EU-Richtlinienvorschlag zur Harmonisierung des Insolvenzrechts beteiligt und die darin enthaltenen Vorschläge zur Stärkung von Gläubigerrechten begrüßt. Das geplante sog. Pre-Pack-Verfahren sowie die Einführung vereinfachter verwalterloser Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen werden aufgrund unzureichender Gläubigerbeteiligung und Missbrauchsrisiken jedoch kritisch bewertet.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Stellungnahme.

  • Solvency II

    Solvency II definiert den Rahmen für das System der Versicherungsaufsicht in Europa. Die Überprüfung wurde mit der Veröffentlichung der Änderungsrichtlinie im Januar 2025 abgeschlossen. Die Anwendung der neuen Regeln beginnt am 30. Januar 2027. Bis dahin müssen die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden. Der Verband plädiert dafür, dass die Bundesregierung dabei auf eine schlanke Umsetzung der Änderungen achtet und Ermessensspielräume nutzt, um unnötige bürokratische Aufwände zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen für deutsche Versicherer in Europa sicherzustellen.

    Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen und die Aufwände der Unternehmen zur Umsetzung von Solvency II hängen von den technischen Änderungen der Delegierten Verordnung ab. Diese dürfen die Zielsetzungen der Richtlinie nicht konterkarieren. Insbesondere sollten die Maßnahmen für langfristige Garantien gestärkt werden.

    Außerdem soll der neue Rahmen für kleinere Versicherer möglichst praxistauglich ausgestaltet werden. Kleine, nicht-komplexe Versicherer (SNCU) sollen unbürokratisch Zugang zu proportionalen Erleichterungen erhalten. Einzelne Erleichterungen für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich für SNCU fallen, sollten nicht übermäßig komplex sein.

    Weitere Informationen finden Sie hier: 

  • Unternehmenssteuerrecht

    Die Rahmenbedingungen für Unternehmen am Standort Deutschland haben sich zuletzt deutlich verschlechtert. Verantwortlich dafür sind insbesondere der Ukrainekrieg, hohe Energiepreise, die Inflation, der Fachkräftemangel, verhängte beziehungsweise angedrohte Zölle und nicht zuletzt die Klimakrise. Daher ist es umso wichtiger, dass das deutsche Unternehmenssteuerrecht international wettbewerbsfähig ist. Unternehmen sollten keinesfalls höher belastet, sondern entlastet werden. Mit der im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Senkung des Körperschaftsteuersatzes soll hier ein Schritt in die richtige Richtung unternommen werden – wenn auch erst ab 2028. Verfehlt wäre es dagegen, neue Steuern einzuführen, wie zum Beispiel eine auf europäischer Ebene diskutierte Finanztransaktionssteuer. Neben der Schaffung von Investitionsanreizen sind vor allem Strukturreformen geboten. Das Steuerrecht sollte einfacher, systematischer, verlässlicher und rechtsformneutral werden. 

    Rechtsformneutralität bedeutet für die Versicherungswirtschaft, dass Versicherungsunternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, weil sie ihre Tätigkeiten aus aufsichtsrechtlichen Gründen nicht in einem einzigen Unternehmen betreiben können. Wegen des sogenannten Spartentrennungsgrundsatzes müssen Versicherer ihre Geschäftsbereiche nämlich in rechtlich selbständigen Gesellschaften betreiben. Hier besteht bei der Umsatzsteuer Handlungsbedarf: Die derzeit bestehenden Regelungen zur sogenannten umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht mehr zeitgemäß und sorgen für Rechtsunsicherheit. Eine Neuregelung würde Klarheit schaffen, sowohl für die Unternehmen als auch für Finanzverwaltung und Finanzgerichte.

    Auch in anderen Bereichen gibt es Verbesserungsbedarf. So braucht es eine Generalüberholung der Grunderwerbsteuer, die derzeit oft ein Hindernis für Umstrukturierungen darstellt. Auch die Geltendmachung von Quellensteuererstattung und -anrechnung sowie die Einlagenrückgewähr sind praxistauglich und rechtssicher zu reformieren. Zudem sollte das Steuerverfahren weiter digitalisiert werden.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

     

Publikationen

Unsere GDV-Publikationen geben einen noch detaillierteren Einblick in thematisch relevante Inhalte.

Weitere Themen

Inhaltstyp
OSZAR »